Mindestens 115 €
Der Rechnungsbetrag muss mindestens 115 € inklusive Umsatzsteuer betragen.
Reparaturbonus Sachsen · geprüft 06.10.2026
Der Freistaat Sachsen fördert erfolgreiche Reparaturen privat genutzter Elektro- und Elektronikgeräte mit 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 200 € je Reparatur.
Der Rechnungsbetrag muss mindestens 115 € inklusive Umsatzsteuer betragen.
Pro antragstellender Person sind bis zu zwei Reparaturen je Kalenderjahr förderfähig.
Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen.
Die Reparatur muss von einem für das Programm zugelassenen Reparaturunternehmen durchgeführt werden.
Beantragt wird nach erfolgreicher Reparatur und Bezahlung. Eine Rechnungskopie wird benötigt.